Umfassendes Flächenmanagement in ländlichen Räumen

… Maßnahmen nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)

Seit der Wiedervereinigung stellt sich die Aufgabe, die Besonderheiten der Bewirtschaftungs-, Nutzungs- und Eigentumsverhältnisse in den neuen Ländern zu ordnen und Investitionshemmnisse zu beseitigen. Regelungen dazu enthält das Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG). § 53 Abs. 4 LwAnpG ermöglicht es den gemeinnützigen Siedlungsunternehmen, unter Beleihung mit hoheitlichen Befugnissen Verfahren zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse durchzuführen. Sowohl bei der Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum (§ 64 LwAnpG) als auch in umfassenderen Bodenordnungsverfahren / Flächenverfahren (§ 56 LwAnpG) sind die Landgesellschaften aktiv.

Vorarbeiten für den freiwilligen Landtausch zur Zusammenführung von Gebäude- und Bodeneigentum werden von den Landgesellschaften in Sachsen und Thüringen durchgeführt.

Freiwilliger Landtausch zur Zusammenführung von Gebäuden- und Bodeneigentum wird von den Landgesellschaften in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen durchgeführt.

Bodenordnungsverfahren als Flächenverfahren werden von den Landgesellschaften in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt durchgeführt.

Bodenordnungsverfahren zur Zusammenführung von Gebäude- und Bodeneigentum werden von allen Landgesellschaften in den neuen Bundesländern durchgeführt.

PDF: Ablaufschema von Verfahren nach LwAnpG


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