… Maßnahmen nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)
Seit der Wiedervereinigung stellt sich die Aufgabe, die Besonderheiten der Bewirtschaftungs-, Nutzungs- und Eigentumsverhältnisse in den neuen Ländern zu ordnen und Investitionshemmnisse zu beseitigen. Regelungen dazu enthält das Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG). § 53 Abs. 4 LwAnpG ermöglicht es den gemeinnützigen Siedlungsunternehmen, unter Beleihung mit hoheitlichen Befugnissen Verfahren zur Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse durchzuführen. Sowohl bei der Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum (§ 64 LwAnpG) als auch in umfassenderen Bodenordnungsverfahren / Flächenverfahren (§ 56 LwAnpG) sind die Landgesellschaften aktiv.
Vorarbeiten für den freiwilligen Landtausch zur Zusammenführung von Gebäude- und Bodeneigentum werden von den Landgesellschaften in Sachsen und Thüringen durchgeführt.
Freiwilliger Landtausch zur Zusammenführung von Gebäuden- und Bodeneigentum wird von den Landgesellschaften in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen durchgeführt.
Bodenordnungsverfahren als Flächenverfahren werden von den Landgesellschaften in Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt durchgeführt.
Bodenordnungsverfahren zur Zusammenführung von Gebäude- und Bodeneigentum werden von allen Landgesellschaften in den neuen Bundesländern durchgeführt.
PDF: Ablaufschema von Verfahren nach LwAnpG