Presse-Statements

12.04.2024

Zur Veröffentlichung der Pachtpreis-Statistik des Statistischen Bundesamtes

Einschätzung von Udo Hemmerling, Geschäftsführer des Bundesverbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften zur Pachtpreis-Statistik aus der Agrarstrukturerhebung 2023:

„Ein funktionierender Pachtmarkt ist von großer Bedeutung für die Weiterentwicklung einer leistungsfähigen Agrarstruktur. Der Anstieg der Landpachten um durchschnittlich 9 Prozent zwischen 2020 bis 2023 spiegelt die Ertrags- und Risikosituation der Landwirtschaft, aber auch die allgemeine Vermögenspreisinflation bei Immobilien angemessen wider.“

 

28.03.2024

Zum Ausbau von Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Zur Steuerung und Planung des Ausbaus von Photovoltaik-Freiflächenanlagen äußert sich der Geschäftsführer des Bundesverbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG), Udo Hemmerling:

„Aus Sicht der Landgesellschaften sind alle politischen Ebenen gefordert, ihren Beitrag zum flächenverträglichen Ausbau der Photovoltaik zu leisten. Der Bund sollte energiepolitisch vor allem im EEG hinwirken, dass ein möglichst hoher Teil des PV-Ausbaus auf Gebäuden und bereits bebauten Flächen stattfindet. Agri-PV stellt dabei eine interessante Mehrfachnutzung von Flächen dar, ist aber momentan noch eher als Nische anzusehen. Die Gemeinden sind gefordert, bei der Planung von PV-Freiflächenanlagen die agrarstrukturellen Belange zu berücksichtigen. In vielen Ländern gibt es bereits informelle Planungshilfen für die Abwägung bei der Standortwahl von PV-Freiflächenanlagen, auf die Gemeinden zurückgreifen können. Die Landgesellschaften bieten hier den Gemeinden und auch den betroffenen Landwirten konkrete Unterstützung an, wie die neuen Flächenansprüche vor Ort abgestimmt und umgesetzt werden können.“

 

23.02.2024

Bürokratieentlastungsgesetz IV darf nicht zu Unsicherheiten bei Landpachtverträgen führen

Zum Entwurf des Bundesjustizministeriums für ein Bürokratieentlastungsgesetzes IV, in dem unter anderem Änderungen der Schriftformerfordernisse bei Landpachtverträgen durch eine Abschaffung von §585a BGB vorgesehen sind, äußert sich der Geschäftsführer des Bundesverbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG), Udo Hemmerling kritisch:

„Der Vorschlag aus dem Justizministerium macht das Leben von Landpächtern und Verpächtern nicht einfacher, sondern komplizierter und streitanfälliger. In der Praxis kann sich nach 5, 10 oder mehr Jahren kaum jemand verlässlich an mündliche Abreden über Pachtverträge erinnern. Der §585a BGB sollte daher erhalten bleiben. Die Regelung sorgt dafür, dass langfristige Pachtverträge in aller Regel schriftlich abgeschlossen werden. Es kann aber eine Änderung von der Schriftform auf die Textform erwogen werden, um auch Pachtverträge in digitaler Form, etwa als e-mail, zu ermöglichen.“

Hinweis: Weitere Informationen hierzu auf der Seite des Bundesjustizministeriums

 

05.02.2024

Verpachtung von BVVG-Flächen keine Daueraufgabe des Bundes

Statement von Udo Hemmerling, BLG-Geschäftsführer, zur Vorlage des Jahresberichtes der BVVG:
 
„Wenn der Bund die Privatisierung der BVVG-Flächen nun einstellt, ist agrarstrukturpolitisch und nach der Ordnung des Grundgesetzes die Übertragung an die Länder geboten. Denn die Länder sind nach dem Grundgesetz zuständig für den ländlichen Bodenmarkt und die Agrarstrukturpolitik. Ähnlich wie die Abtretung der Gesellschaftsanteile der Landgesellschaften vom Bund an die Länder in den 1960er Jahren sollte eine Übertragung der verbliebenen 89.000 Hektar Landwirtschaftsfläche an die Länder erfolgen. Die Länder entscheiden dann in eigener Verantwortung vor Ort über die weitere Privatisierung bzw. die agrarstrukturell förderliche Nutzung dieser Flächen. Auch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten ist in regionaler Verantwortung der Länder sachgerechter möglich. Eine Verpachtung der Flächen durch den Bund ist weder Daueraufgabe noch Zukunftsmodell, wie der ungeklärte Streit mit den ostdeutschen Ländern über die Verpachtungsgrundsätze zeigt.“
 

 

31.01.2024 

Ausnahme für Wohnbau ohne Bauleitplanung?

Statement von Udo Hemmerling, BLG-Geschäftsführer, zum Gesetzesentwurf einer Ausnahmeregelung im Baugesetzbuch (§246e BauGB):
 
„Der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften BLG bewertet die geplante neue Ausnahmeregelung im Baurecht kritisch. Das Ziel der verstärkten und beschleunigten Schaffung von Wohnraum ist richtig. Zugleich müssen die landwirtschaftlichen Flächen im Außenbereich soweit wie möglich erhalten bleiben. Deswegen müssen das flächensparende Bauen und der Grundsatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung stärker beachtet werden.
 
Dazu schlägt der BLG vor, dass die Gemeinden die Ausnahmeregelung nur dann nutzen können, wenn für Wohnbauzwecke im Innenbereich der Gemeinde keine entsprechenden Flächen zur Verfügung stehen.“

 

18.01.2024

75 Jahre Bundesverband der Landgesellschaften BLG

 
Der Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften BLG kann am 18. Januar 2024 auf den 75. Jahrestag seiner Gründung zurückblicken. Der Verband wurde 1949 in Bad Homburg als „Arbeitsgemeinschaft der gemeinnützigen ländlichen Siedlungsträger des vereinigten Wirtschaftsgebietes“ (ALS) gegründet. Heute arbeiten neun gemeinnützige Landgesellschaften bzw. Landsiedlungen in den Bundesländern mit zusammen 1.130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Christopher Toben, Vorstandsvorsitzender des BLG, blickt auf die Tätigkeit der Landgesellschaften und des Verbandes: „Die Landgesellschaften haben sich als gemeinwohlorientierte Dienstleister für Agrarstruktur, Landwirtschaft, Kommunalentwicklung und den ländlichen Raum immer den Aufgaben ihrer Zeit gestellt. Nach dem Zweiten Weltkrieg standen die Förderung einer produktiven Landwirtschaft und die klassische ländliche Siedlung einschließlich der Integration der Vertriebenen im Vordergrund. Die Europäische Agrar- und Strukturpolitik brachte neue Impulse für eine integrierte ländliche Entwicklung. Nach der Deutschen Einheit waren in den ostdeutschen Ländern besondere Herausforderungen in der Anpassung der Agrarstrukturen und der Ländlichen Räume zu meistern.
In den kommenden Jahren werden die Herausforderungen im Hochwasserschutz, im Klimaschutz und bei der Biodiversität zu größeren Aufgaben der Landgesellschaften gehören. Das betrifft unter anderem den Moorschutz und die Renaturierung. Kernaufgabe der Landgesellschaften als gemeinwohlorientierte Unternehmen wird dabei das Flächenmanagement zum Ausgleich von Flächennutzungsinteressen bleiben. Aber auch Fragen etwa der flächenschonenden und nachhaltigen Entwicklung von Wohn- und Gewerbegebieten bestimmen vielfach unser Aufgabenfeld. Unser Verband, der BLG organisiert dafür den fachlichen Erfahrungsaustausch, die Information der Öffentlichkeit und die Vertretung der Interessen der Siedlungsunternehmen auf Bundes- und EU-Ebene.“