Europäischer Verbund – AEIAR

1966 haben sich Einrichtungen und Institutionen aus den damaligen EWG-Mitgliedstaaten, die im öffentlichen Interesse Maßnahmen der Verbesserung der Agrarstruktur und der Landentwicklung durchführen und dafür von ihren Ländern anerkannt sind, in der AEIAR zusammengeschlossen. (AEIAR steht für die Abkürzung des französischen Namens der Vereinigung, Association europÉenne des institutions d’amÉnagement rural.) Die Europäische Vereinigung der Institutionen für die Entwicklung des Ländlichen Raums (AEIAR) ist eine internationale Vereinigung nach belgischem Recht, mit Sitz in Brüssel. Zu den Mitgliedern zählen auch die gemeinnützigen Landgesellschaften und der BLG aus Deutschland.

Zweck der AEIAR ist der Kontakt zur den Einrichtungen in der EU, der Informations- und Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern. Im Mittelpunkte stehen dabei die Instrumente der Planung und Umsetzung sektorübergreifender Landentwicklungsmaßnahmen auf regionaler und lokaler Ebene.

Arbeitsgruppen der AEIAR befassen sich mit der Entwicklung der Agrarstrukturen und dem landwirtschaftlichen Bodenrecht wie auch mit der Förderung der ländlichen Entwicklung und der Vernetzung nach dem ELER.

www.aeiar.eu

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