Gemeinnützige Landgesellschaften in Deutschland
Die gemeinnützigen Landgesellschaften haben ihre Rechtsgrundlage im Reichssiedlungsgesetz (RSG), das 1919 erlassen wurde. Es wurde 1949 von der neu gegründeten Bundesrepublik übernommen und gilt nach dem Einigungsvertrag von 1990 auch in den neuen Bundesländern. Im RSG ist verankert, dass die Bundesländer gemeinnützige Landgesellschaften gründen können. Auf dem RSG basieren die Sonderstellung der Gesellschaften, ihre Rechte und besonderen Aufgaben.
Die Landgesellschaften sind Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der GmbH. Die Gemeinnützigkeit ist in der Satzung der Gesellschaften verankert.
Die Bundesländer sind i. d. R. Hauptgesellschafter der Landgesellschaften (direkt oder indirekt). Teilweise sind die Landwirtschaftliche Rentenbank, Landesbanken und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts wie Gebietskörperschaften (Landkreise, Gemeinden) oder ihre Verbände sowie der regionale Landesbauernverband beteiligt.
Für die Tätigkeit im öffentlichen Interesse haben die Landgesellschaften eine Kapitalausstattung erhalten. Die Kapitaleinlagen erfolgten überwiegend in Form von Barmitteln, bei einigen Bundesländern aber auch in Form von Flächen.
Die Landgesellschaften sind Organe der Landespolitik zur Entwicklung ländlicher Räume. Sie unterstehen in der Regel der Fachaufsicht des für die Landwirtschaft zuständigen Ressorts der Länder. In den Aufsichtsgremien sind weitere Landesministerien vertreten. Die im öffentlichen Interesse tätigen Landgesellschaften können durch die Rechnungshöfe geprüft werden.
Unternehmensziel der Landgesellschaften ist die Stärkung der Wirtschaftskraft und die Verbesserung der Lebensverhältnisse in ländlichen Räumen.
Zentrale Aufgabe ist die Umsetzung der Strukturpolitik für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume. Die Landgesellschaften arbeiten in der Planung, Finanzierung und Durchführung strukturverbessernder Maßnahmen im ländlichen Raum, die zum überwiegenden Teil von der öffentlichen Hand gefördert werden. Die Landgesellschaften ergänzen mit ihrem Dienstleistungsangebot die staatliche Verwaltung und sind auch auf Teilgebieten in deren Auftrag tätig.
Zu den Hauptaufgaben bzw. zum Dienstleistungsangebot der Landgesellschaften zählen:
Landbeschaffung, Landverwertung und Bodenbevorratung für Strukturverbesserungsmaßnahmen in der Landwirtschaft sowie für kommunale und regionale Entwicklungsvorhaben, ökologische und andere öffentliche Vorhaben. Diesen Zwecken dienen auch die Flächenbestände der Gesellschaften von derzeit insgesamt etwa 65.000 Hektar.
Um Bodenspekulationen zu vermeiden, sind die gemeinnützigen Landgesellschaften zudem mit dem Vorkaufsrecht nach dem Grundstückverkehrsgesetz ausgestattet.
Verbesserung der landwirtschaftlichen Betriebsstruktur durch sachkundige Planung, Antragstellung und Verfahrensbetreuung (technische und verwaltungsmäßige Abwicklung) von förderbaren Investitionsmaßnahmen in der Landwirtschaft.
- Verbesserung der Flächenausstattung durch Aufstockung
- Verbesserung der Betriebsgebäude durch bauliche Maßnahmen
- Aussiedlungen aus beengten Dorflagen sowie Neuerrichtung von Wirtschafts-
und Wohngebäuden; Planung, Baubetreuung, Abwicklung der Förderung
Durchführung von Maßnahmen der Flurneuordnung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse durch
- Freiwilligen Landtausch
- Beschleunigte Zusammenlegung
- Mitwirkung bei Flurbereinigungsverfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz
- Feststellung und Neuordnung der Eigentumsverhältnisse durch Landtausch und
- Bodenordnungsverfahren in den ostdeutschen Bundesländern sowie Zusammenführung von Gebäude- und Bodeneigentum nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz
Dorferneuerung, Land- und Gemeindeentwicklung als Projektmanagement aus einer Hand, insbesondere bei Wechselwirkungen von Gemeinde- und Agrarstrukturentwicklung, durch:
- Integrierte Entwicklungsplanung, Regionalmanagement
- Dorfentwicklung
- Flächennutzungs- und Bebauungspläne, Fachplanungen
- Flächenbevorratung für Kommunen
- Erschließung von Bauland für Wohnungen, Industrie-, Gewerbe- und Erholungseinrichtungen
Sonstige Dienstleistungen
- Flächenverwaltung, insbesondere für die Bundesländer
- Kompensationsflächenmanagement für den Ausgleich von baulichen Eingriffen in Natur und Landschaft
- Planung, Umsetzung und Betreuung von Projekten der integrierten Landentwicklung und EU-Gemeinschaftsinitiativen
- Begleitung und Umsetzung von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen, z. B. EU-WRRL, Hochwasserriskiomanagement-Richtlinie
Die Landgesellschaften vernetzen vor Ort Maßnahmen der Strukturförderung der Europäischen Union, des Bundes und der Länder. Sie sind Ressort- und Verwaltungsgrenzen übergreifend tätig. Die Landgesellschaften erhalten keine direkten staatlichen Zuwendungen für ihre Dienstleistungen. Sie finanzieren sich aus Einnahmen und Entgelten für ihre Tätigkeiten.
Organisationsstruktur
In Deutschland gibt es heute 9 gemeinnützige Landgesellschaften / Landsiedlungsgesellschaften. Sie sind in 10 Flächenländern und 2 Stadtstaaten tätig. Die Gesellschaften haben ein Netz von Außen- bzw. Geschäftsstellen und Büros, um eine flächendeckende Bearbeitung der ländlichen Regionen zu gewährleisten.
BBV LS
BBV LandSiedlung GmbH, München
Team-Standorte in Ansbach, Augsburg, Bamberg, Eggenfelden, München,
Schwandorf, Würzburg
HLG
Hessische Landgesellschaft mbH, Kassel
Zentrale und Bereich Nord: Kassel
Bereich Süd: Gießen und Mörfelden-Walldorf
LGMV
Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, Schwerin
Außenstellen in Greifswald, Neubrandenburg, Rostock
LGSA
Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, Magdeburg
(zugelassen auch in Brandenburg)
Außenstellen in Gardelegen, Halle, Magdeburg, Wittenberg
LGSH
Landgesellschaft Schleswig-Holstein mbH, Kiel
Büro in Lübeck
LSBW
Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH, Stuttgart
Büros in Donaueschingen, Freiburg, Ummendorf
NLG
Niedersächsische Landgesellschaft mbH, Hannover
(zugelassen auch in Bremen und Hamburg)
Geschäftsstellen in Aurich, Braunschweig, Bremerhaven, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Meppen, Oldenburg, Osnabrück, Verden
SLS
Sächsische Landsiedlung GmbH, Meißen
Büros in Radibor und Rötha, Arbeitsstützpunkte in Nordsachsen und Südwestsachsen
ThLG
Thüringer Landgesellschaft mbH, Erfurt
Arbeitsstützpunkte in Meiningen, Neustadt/Orla, Sondershausen
Die Landgesellschaften sind in Deutschland Mitglieder im Bundesverband der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) mit Sitz in Berlin. Der BLG organisiert den ständigen Erfahrungsaustausch unter den Landgesellschaften.