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Erhalten – Entwickeln – Erneuern

„Von der ländlichen Siedlung zur integrierten Landentwicklung“
– Zur Geschichte der gemeinnützigen Landgesellschaften –

Die Ursprünge der gemeinnützigen Landgesellschaften, auch gemeinnützige Siedlungsgesellschaften genannt, reichen über 100 Jahre zurück. Die erste Gründung einer gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft erfolgte 1903. Bis 1918 erfolgten in über zehn weiteren Ländern bzw. preußischen Provinzen Gesellschaftsgründungen. Darunter drei Landgesellschaften, die heute noch tätig sind

Schleswig-Holsteinische Landgesellschaft mbH (1913)
Niedersächsische Landgesellschaft mbH (1915)
Hessische Landgesellschaft mbH (1916)

Die Gesellschaften erwarben Güter bzw. übernahmen staatliche Domänen und Ödland und siedelnden mit staatlichen Mitteln gefördert Bauernfamilien an.

Erlass des Reichssiedlungsgesetzes
Die Nationalversammlung der „Weimarer Republik“ hat am 11. August 1919 mit dem Reichssiedlungsgesetz (RSG) die rechtliche Basis für einheitliche Siedlungsverfahren erlassen. Die Bundesstaaten wurden verpflichtet, gemeinnützige ländliche Siedlungsunternehmen zu begründen.

1935 bestanden rund 40 gemeinnützige Siedlungs- bzw. Landgesellschaften. Sie waren nicht dem Reichsnährstand unterstellt, behielten Ihre Selbstständigkeit und führten ihre Tätigkeit, wenn auch teilweise stark eingeschränkt, bis zum Ende des 2. Weltkrieges fort.

Entwicklung der gemeinnützigen Landgesellschaften im geteilten Deutschland
In der Sowjetisch besetzten Zone wurden einige Landgesellschaften im Zusammenhang mit der Bodenreform nach Entzug der gesellschaftseigenen Flächenbestände (damals über 10.000 Hektar) abgewickelt, die übrigen nach einem DDR Gesetz von 1950 liquidiert.

In den drei westlichen Besatzungszonen konnten die Siedlungsgesellschaften ihre Tätigkeit weiterführen. Diese war zunächst erschwert durch die Materialbewirtschaftung und die Währungsreform.

Im Zuge der Neugliederung der Bundesländer kam es zu Neugründungen und Fusionen von Gesellschaften.

Ländliche Siedlung und Agrarstrukturverbesserung in Westdeutschland
Mit der Eingliederung aus der Landwirtschaft stammender Vertriebener und Flüchtlinge, der Gründung neuer Existenzen, kam nach 1945 ein neues bedeutendes Aufgabenfeld auf die gemeinnützigen Siedlungsunternehmen / Landgesellschaften zu.

Mitte der 50er Jahre wurde die Aufgabenstellung erweitert um die Betreuung der Aussiedlung von landwirtschaftlichen Betrieben aus beengten Ortslagen sowie Althofsanierungen und zunehmend auch überbetriebliche Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur, wie freiwilliger Landtausch und Beschleunigte Zusammenlegung von Flächen und der landwirtschaftliche Wegebau.

Über diese Agrarstrukturverbesserungsmaßnahmen hinaus verstärkte sich der Kontakt der Landgesellschaften zu den Kommunen. Dorferneuerung, Bodenbevorratung, Kommunalentwicklung und Ortskernsanierung wurden neue Tätigkeitsfelder.

Entwicklung der Gesellschaften in Westdeutschland
1960 zählte die „Arbeitsgemeinschaft der gemeinnützigen ländlichen Siedlungsträger“ (ALS), der Vorgängerin des heutigen Bundesverbandes (BLG), 13 Siedlungsgesellschaften als Mitglieder. Mitte der 60er Jahre kam es durch den Rückgang des Aufgabenumfanges und um „Kräfte zu bündeln“ zu Fusionen regionaler Siedlungsgesellschaften in einzelnen Bundesländern.

Gründung gemeinnütziger Landgesellschaften in den neuen Bundesländern
Im Zuge der Wiedervereinigung wurden 1990/91 in den neuen Bundesländern gemeinnützige Landgesellschaften gegründet.

Tätigkeitsspektrum – Nachhaltige integrierte Landentwicklung
Nach der Reform der EU-Strukturfonds 1988 kam es in den nachfolgenden EU Förderperioden nach und nach von einer rein sektoralen zu einer mehr raumorientierten Strukturförderung. Mit Förderung der sog. 2. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik über das ELER-Programm werden zielorientiert bzw. schwerpunktmäßig neben der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Unternehmen und der Einkommensverbesserung durch Diversifikation auch Agrarumweltmaßnahmen und Maßnahmen der ländlichen Entwicklung bzw. integrierten Landentwicklung unterstützt. Die Maßnahmen werden kofinanziert über die Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK).

Begleitend dazu wurden seit 1990 von der EU sog. Gemeinschaftsinitiativen konzipiert. Gefördert werden neue innovative Ansätze in den Bereichen ländlichen Entwicklung (LEADER), Natur- und Landschaftsschutz (LIFE) sowie grenzen- und regionsübergreifende Zusammenarbeit (INTERREG).

Die Neuausrichtung der Förderung und des integrierten Förderansatzes kommt den Landgesellschaften als interdisziplinär tätige und auf die Förderung der ländlichen Räume ausgerichteten Dienstleistungsunternehmen entgegen und deckt sich mit den in deren Satzungen festgelegten Unternehmenszielen

  • Verbesserung der Agrarstruktur,
  • Stärkung der Wirtschaftskraft sowie
  • Verbesserung der Lebens-, Arbeits- und Umweltverhältnisse
    in ländlichen Räumen.

Landgesellschaften sind heute als Entwicklungsgesellschaften für die ländlichen Räume bei der Umsetzung der Fördermaßnahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie der Bund-Länder Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) aktiv. Ebenso sind sie in Teilbereichen bei der Umsetzung von Fördermaßnahmen des Europäischen Regionalfonds (EFRE) sowie der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW) als auch dem Bund-Länder Programm Städtebauförderung tätig. Zudem sind Landgesellschaften Partner im Rahmen von EU-Länder übergreifenden INTERREG-Projekten.

Darüber hinaus sind Landgesellschaften auch in den Vollzug ordnungsrechtlicher Instrumente eingebunden, so beispielsweise beim Vorkaufsrecht für landwirtschaftliche Grundstücke nach dem Reichssiedlungs- und Grundstückverkehrsgesetz.

Ein zentrales Element der Entwicklungsaktivitäten der Landgesellschaften / Landsiedlungsgesellschaften ist das umfassende Flächenmanagement, das in seiner Breite die Besonderheit der Unternehmen ausmacht.

Durch die Kombination der förder- und ordnungspolitischen Instrumente und eigenes wirtschaftliches Engagement (bspw. mit den landgesellschaftseigenen Bodenfonds) können die Landgesellschaften / Landsiedlungsgesellschaften auf einen Instrumentenmix zurückgreifen, der in dieser Form ein Alleinstellungsmerkmal ist bei der Beförderung integrierter und nachhaltiger ländlicher Entwicklung.

Neue Herausforderungen
Auf neue Herausforderungen reagieren die Landgesellschaften weiterhin flexibel mit der Anpassung der Tätigkeitsstrukturen, so durch die Übernahme von Aufgaben infolge von Verwaltungs- und Strukturreformen, Beteiligungen und dem Aufbau neuer Tätigkeitsfelder, wie die

  • Durchführung der staatlichen landwirtschaftliche Bauberatung in Hessen
  • Kompensationsflächenmanagement / Ökoflächenagentur
  • Erbringung technischer Dienstleistungen für die Wasserwirtschaft in Thüringen.
  • Erstellung von Energie- und Nahwärmekonzepten für Kommunen incl. Projektmanagement
  • Übernahme des Flächenerwerbes und der Flächenverwaltung für den Straßenbau im Land Hessen

Mehrere Landgesellschaften halten Beteiligungen an Unternehmen in ihren Ländern, die für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume eine besondere Bedeutung haben. Es sind jeweils eigenständige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe.

Föderalismusreform – Gesetzgebungskompetenz für die ländliche Siedlung wird Ländersache
Am 01.09.2006 ging mit Inkrafttreten der Grundgesetzänderung zur Föderalismusreform die Gesetzgebungskompetenz für das gesamte landwirtschaftliche Bodenrecht, so auch für das Grundstückverkehrs-, Siedlungs- und Flurbereinigungsrecht auf die Bundesländer über. Das Bundesrecht gilt uneingeschränkt fort, sofern das jeweilige Bundesland nicht von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch macht. Baden-Württemberg hat als bislang einziges Bundesland eine eigene landesrechtliche Regelung im Agrarstrukturverbesserungsgesetz (ASVG) vom 10.11.2009 getroffen. Das ASVG nimmt die Vorschriften von Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) und RSG im Wesentlichen auf und entwickelt sie in Einzelfragen zu ag­rarstrukturellen Besonderheiten des Landes fort.

BLG Magazin „Landentwicklung aktuell“, Sonderausgabe 2019
Aufgaben der gemeinnützigen Landgesellschaften im Wandel
– Ländliche Siedlung
– Agrarstrukturverbesserung
– Landentwicklung

- Herausforderungen und Perspektiven ländlicher Entwicklung

LA-Titel-2019

PDF: Sonderausgabe 2019

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BLG Magazin „Landentwicklung aktuell“, Sonderausgabe 1999
Von der ländlichen Siedlung zur integrierten Landentwicklung
– 80 Jahre Reichssiedlungsgesetz
– 50 Jahre BRD
– 9 Jahre Wiedervereinigung
– Europäische Integration

LA-Titel-1999

PDF: Sonderausgabe 1999

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