Agrarinvestitionsförderung

Der Strukturwandel in der Landwirtschaft erfordert Zukunftsinvestitionen. Beim Agrarinvestitions-Förderungsprogramm (AFP) stehen die Förderung von baulichen und technischen Investitionen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe und die Förderung einer artgerechten Tierhaltung im Fokus. Die Umsetzung ist in den Förderrichtlinien der Länder geregelt. Die Landgesellschaften informieren, beraten und wirken bei der Antragstellung, Förderung und Abrechnung der Investitionsvorhaben mit. Lesen ▸

Bauen für die Landwirtschaft

Agrarbauabteilungen für Bauberatung und ingenieurtechnische Leistungen haben die Landgesellschaften in Niedersachsen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Die Hessische Landgesellschaft mbH (HLG) führt im Auftrag des Landes die offizielle landwirtschaftliche Bauberatung durch. Ebenso die BBV-Landsiedlung GmbH in Bayern im Rahmen eines Projektes. Lesen ▸

Bodenbevorratung

Grundlage für das Flächenmanagement ist der jeweilige, unterschiedlich ausgeprägte, landgesellschaftseigene Flächenpool. Dieser ist ausschließlich Verfügungsmasse und ein je nach Bedarf anwendbares Steuerungsinstrument für die Umsetzung von Entwicklungsplanungen zur Strukturförderung. Die Finanzierung des Flächenerwerbes und der Bodenbevorratung erfolgen auf eigene Rechnung und eigenes Risiko. Lesen ▸

Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts

Landwirtschaftliche Flächenverkäufe unterliegen ab einer vom jeweiligen Bundesland festgelegten Flächenuntergrenze der Genehmigung nach dem Grundstückverkehrsgesetz. In der Regel wird die Genehmigung versagt, weil landwirtschaftliche Flächen an einen Nichtlandwirt verkauft werden. Dann kann von den gemeinnützigen Landgesellschaften / Landsiedlungsgesellschaften das gesetzliche Vorkaufsrecht ausgeübt werden. Lesen ▸

Flurneuordnung

Die Instrumente der Flurneuordnung sind unverzichtbar für alle Bereiche der Landentwicklung. Sie stärken die Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft. Sie dienen der Flächenbereitstellung und Lastenverteilung bei Infrastrukturprojekten wie Verkehrswegebau und Hochwasserschutz sowie beim Naturschutz und der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Nutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft, außerlandwirtschaftlichem Bedarf und Naturschutz können mit den Instrumenten der Flurneuordnung vermindert oder beseitigt und Eigentumsverhältnisse geregelt werden. Lesen ▸

Maßnahmen nach dem Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)

Beim Freiwilligen Landtausch und Beschleunigten Zusammenlegungsverfahren sind gemeinnützige Landgesellschaften als Helfer bzw. sachkundige Stellen tätig.
Klassische Flurbereinigungsverfahren, Vereinfachte Verfahren bzw. Unternehmensflurbereinigungen sind behördlich geleitet. Die Landgesellschaften wirken bei der Durchführung der Verfahren mit bzw. sind mit der Durchführung beauftragt, mit Ausnahme der behördlichen Akte. Lesen ▸

Maßnahmen nach dem Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAnpG)

Seit der Wiedervereinigung stellt sich die Aufgabe, die Besonderheiten der Bewirtschaftungs-, Nutzungs- und Eigentumsverhältnisse in den neuen Ländern zu ordnen und Investitionshemmnisse zu beseitigen. Regelungen dazu enthält das LwAnpG. Gemeinnützige Landgesellschaften können mit hoheitlichen Befugnissen beliehen werden. Sie sind sowohl bei der Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum als auch in umfassenderen Bodenordnungsverfahren / Flächenverfahren aktiv. Lesen ▸

Verwaltung von Flächen

Gemeinnützige Landgesellschaften verwalten in unterschiedlichem Umfang Flächenbestände der Bundesländer, in geringerem Umfang auch von Gebietskörperschaften, Straßenbauverwaltungen und sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Flächen der Bundesländer sind nach deren agrarstrukturellen Zielsetzungen bzw. Richtlinien verpachtet. Lesen ▸

Hof(stellen)börsen / landwirtschaftliche Immobilienbörsen

Die bei den gemeinnützigen Landgesellschaften eingerichteten Hof(stellen)börsen sind eingebunden in das Flächenmanagement zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Agrarstruktur. Sie flankieren den Agrarstrukturwandel. Die Organisation sowie das jeweilige Service- und Leistungsangebot der Hof(stellen)börsen ist den regionalen Strukturen und Marktverhältnissen angepasst. Lesen ▸

Kompensationsflächenmanagement / „Ökoagentur“ / Ökopoolprojekte

Eingriffe in Natur und Landschaft müssen vom Verursacher ausgeglichen werden.
Das Kompensationsflächenmanagement ist ein vergleichsweise neues Tätigkeitsfeld der gemeinnützigen Landgesellschaften. Das Tätigkeitsspektrum reicht von der agrarstrukturell verträglichen Bereitstellung von Ausgleichsflächen bis zur Bevorratung von Ökopunkten und der Tätigkeit als Ökoflächenagentur. Lesen ▸

Erstellung und Umsetzung integrierter regionaler Entwicklungskonzepte, Regionalmanagement und LEADER

Die Mitwirkung an der Umsetzung der EU Gemeinschaftsinitiativen wie LEADER, LIFE und Interregg gehört ebenso zum Tätigkeitsspektrum der Landgesellschaften wie Integrierte Entwicklungsplanungen und Umsetzungsbegleitung, Regionalmanagement und Projektbetreuung. Landgesellschaften sind gefragte Partner auf regionaler und lokaler Ebene. Lesen ▸

Sonstige Dienstleistungen

Mehrere Landgesellschaften erstellen für Kommunen Energie- und Nahwärmekonzepte, erbringen dazu sowohl Planungen als auch das Projektmanagement. Einzelne Landgesellschaften erbringen spezielle Dienstleistungen für Landesverwaltungen, so in Thüringen speziell für die Wasserwirtschaft. Lesen ▸

Beteiligungen

Mehrere Landgesellschaften halten Beteiligungen an Einrichtungen in ihren Ländern, die für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume eine besondere Bedeutung haben. Es sind jeweils eigenständige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Lesen ▸

Dorferneuerung, Land- und Gemeindeentwicklung

Planungsleistungen und Verfahrensbetreuung
In der Bauleitplanung und Erschließung sowie bei der Erstellung von Fach- und Landschaftsplanungen, Fachgutachten, Standortgutachten und Umweltstudien sind Landgesellschaften in unterschiedlichem Umfang tätig. Diese Leistungen werden i. d. R. im Rahmen von Projekten erbracht, bei denen die Auftraggeber aus dem agrarischen Bereich bzw. die Kommunen ein „Projektmanagement aus einer Hand“ erwarten bzw. verlangen. Ferner engagieren sich Landgesellschaften in der Stadtsanierung (städtebauliche Dorf- bzw. Stadterneuerung) als Entwicklungsträger und bieten zudem das modulare Dienstleistungspaket „Demografiecheck“ an. Dieser ist nach der GAK förderbar und eignet sich als Strategie, Methode und Inhalt zur Umsetzung des Programms „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ im Rahmen des Bund-Länder-Programms der Städtebauförderung. Lesen ▸