Bodenbevorratung

Umfassendes Flächenmanagement in ländlichen Räumen

… Flächenerwerb und Flächenbevorratung (im Eigen- und Treuhandgeschäft) für Agrarstruktur- und Infrastrukturverbesserung, Hochwasserschutz und wasserwirtschaftliche Maßnahmen, für die Gemeindeentwicklung sowie ökologische Zwecke gehören zu den klassischen Aufgaben der Landgesellschaften. Soweit notwendig, werden für diese Tätigkeiten zusätzliche Instrumente eingesetzt, wie beispielsweise Verfahrensformen des Flurbereinigungsgesetzes und des Baugesetzbuches, mit dem Ziel, stets zu optimalen, zügigen und kostengünstigen Lösungen zu gelangen. In vielen Fällen wird in Abstimmung mit den Gebietskörperschaften gezielt Bodenbevorratung betrieben.

Eine wichtige Grundlage für das Flächenmanagement der Landgesellschaften ist der jeweilige, unterschiedlich ausgeprägte, gesellschaftseigene Flächenpool. Dieser ist ausschließlich Verfügungsmasse und ein je nach Bedarf anwendbares Steuerungsinstrument für die Umsetzung von Entwicklungsplanungen zur Strukturförderung.

Die Finanzierung des Flächenerwerbes und der Bodenbevorratung erfolgen auf eigene Rechnung und eigenes Risiko. Dazu werden überwiegend Eigenmittel aus den zweckgebundenen Rücklagen der Gesellschaften eingesetzt. In Niedersachsen, Hessen und Baden-Württemberg regeln zudem spezielle Landesrichtlinien die von den dortigen Landgesellschaften durchzuführende Bodenbevorratung.

Die hohe fachliche Kompetenz und der Einsatz modernster EDV-Technik auf dem Gebiet des Grundstückswesens, verbunden mit detaillierten Kenntnissen vor Ort, dem notwendigen Einfühlungsvermögen und dem Bemühen, die negativen Eingriffe durch Bereitstellung von Ersatzland oder über sonstige Hilfe zu mildern, hat zunehmend zur Einschaltung der Landgesellschaften für den Landerwerb im Auftrag Dritter geführt.

Die Hessische Landgesellschaft mbH (HLG) ist zugleich „Staatliche Treuhandstelle für die Bodenbevorratung“. Zudem wurde der HLG 2013 der Flächenerwerb und die Flächenverwaltung für den Straßenbau im Land Hessen übertragen. In Verbindung mit der strategischen Bodenbevorratung für Kommunen und die Agrarstrukturverbesserung sowie in der Funktion als offizielle Ökoflächenagentur des Landes hat die HLG ein „integriertes Flächenmanagement“ implantiert, von dem sich das Land einen Mehrwert in Form von weniger Landnutzungskonflikten, mehr Projektakzeptanz und Verfahrensbeschleunigung verspricht.

PDF: Zahlen zum Flächenmanagement finden Sie im aktuellen Tätigkeitsbericht


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