Umfassendes Flächenmanagement in ländlichen Räumen

Foto: Catharina Druckenbrod, ThLG

… Kompensationsflächenmanagement / „Ökoagentur“ / Ökoflächenagentur / Ökopoolprojekte

Eingriffe in Natur und Landschaft müssen vom Verursacher ausgeglichen werden.
Das Kompensationsflächenmanagement ist ein vergleichsweise neues Tätigkeitsfeld der gemeinnützigen Landgesellschaften. Das Tätigkeitsspektrum reicht von der agrarstrukturell verträglichen Bereitstellung von Ausgleichsflächen bis zur Bevorratung von Ökopunkten und der Tätigkeit als Ökoflächenagentur.

Nach § 15 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz ist bei der Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf agrarstrukturelle Belange Rücksicht zu nehmen. Insbesondere sind für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeignete Böden nur im notwendigen Umfang in Anspruch zu nehmen. Es ist vorrangig zu prüfen, ob der Ausgleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung, durch Maßnahmen zur Wiedervernetzung von Lebensräumen oder durch Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen, die der dauerhaften Aufwertung des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes dienen, erbracht werden kann, um möglichst zu vermeiden, dass Flächen aus der Nutzung genommen werden.“

Über den Flächenerwerb für Dritte sowie die Bereitstellung von Flächen aus eigenen Beständen für den Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft sind die Landgesellschaften nach und nach im Kompensationsflächenmanagement tätig geworden. Die Landgesellschaften sind wegen ihres Satzungsauftrages besonders bemüht, die Ausgleichs- bzw. Kompensationsflächen mit möglichst wenig beeinträchtigenden Auswirkungen auf die Agrarstruktur bereitzustellen bzw. Verursachern Ökopunkte anzubieten. Sie setzen dazu das gesamte Spektrum ihres Instrumentariums beim Flächenmanagement ein. Im Mittelpunkt steht dabei das Bemühen, dass die Landwirtschaft in Kooperation mit dem Naturschutz auf Ausgleichsflächen bzw. im Rahmen von Ausgleichsmaßnahmen weiterhin Wertschöpfung durch Nutzung generieren kann. „Aufwertung durch Nutzung“ minimiert den Flächenentzug für die Landwirtschaft und trägt zur Akzeptanz der Ausgleichsmaßnahmen bei. Dies gilt sowohl für produktionsintegrierte bzw. betriebsintegrierte Kompensationsmaßnahmen als auch für die Konzentration von Kompensationsmaßnahmen auf Natura-2000-Flächen. Des Weiteren kombinieren Landgesellschaften Kompensationsmaßnahmen mit flächenhaftem Rückbau und Maßnahmen zur ökologischen Gewässerverbesserung im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL).

Die Hessische Landgesellschaft (HLG) wurde zur Jahreswende 2005/2006 nach der Kompensationsverordnung des Landes Hessen als Ökoagentur anerkannt. Die HLG bietet in ihrer Funktion als staatliche Treuhandstelle für Bodenbevorratung Investoren ein jeweils bedarfsgerechtes Maßnahmenpaket an bis hin zur sogenannten „Freistellungserklärung“ für das jeweilige Genehmigungsvorhaben.

Auch die Landgesellschaft Sachsen-Anhalt (LGSA) und die Flächenagentur Baden-Württemberg, an der die Landsiedlung Baden-Württemberg (LSBW) beteiligt ist, sind nach den Kompensationsverordnungen ihrer Länder als Ökoflächenagenturen anerkannt, seit 2015 ebenso die Ökoagentur Bayern und die Landgesellschaft Mecklenburg Vorpommern (LGMV). Die anderen Landgesellschaften bieten als Flächenagenturen spezielle Konzepte an.

Kompensationsflächenmanagement / Ökoagenturen / Ökopools:

BBV LS – ÖkoAgentur Bayern GmbH
www.oekoagentur.de
www.bbv-ls.de/agrarumweltberatung

HLG-Ökoagentur
www.hlg.org/oekoagentur

LGMW-Ökoagentur
www.lgmv.de/oeffentliche_hand/oekokontierung-und-moorschutz

LGSA – Ökopools
www.lgsa.de/de/wirtschaft/oekopool/

LGSH
www.lgsh.de/flaechenmanagement/ausgleichsflaechen

LSBW-Ökoagentur
www.flaechenagentur-bw.de
www.landsiedlung.de/leistungsspektrum/oekokonto

NLG – Kompensations- und Ökopoolmanagement
www.nlg.de/institutionen/kompensationsflaechen-und-oekopoolmanagement

ThLG
Kompensationsflächenmanagement
Kompensation
Produktionsintegrierte Kompensation


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