Dorferneuerung, Land- und Gemeindeentwicklung

Planungsleistungen und Verfahrensbetreuung

Gerade die Gemeinden in ländlichen Regionen mit eng begrenzter finanzieller und personeller Ausstattung benötigen uneigennützige, verlässliche und sachkundige Partner. Besonders wenn Wechselwirkungen von Gemeinde- und Agrarstrukturentwicklung entscheidend sind für die Effi­zienz der Maßnahme, sind die Landgesellschaften gefragt.

„Integrierte ländliche Entwicklung“ (GAK-Fördergrundsatz)

Nach dem Fördergrundsatz der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) sind förderbar und werden von Landgesellschaften angeboten die Integrierte Entwicklungsplanung und Umsetzungsbegleitung, das Regionalmanagement, als auch die fachliche Betreuung der Dorferneuerung bzw. Dorfentwicklung sowie die Umnutzung ehemals landwirtschaftlicher Bausubstanz und die Maßnahmen der Flurneuordnung.
Ländlicher Wege- und Wasserbau (innere und äußere Erschließung), richtig in der Region abgestimmt, hilft nicht nur der unmittelbaren Flächenbewirtschaftung durch die Landwirte, sondern schafft ländliche Infrastruktur für die allgemeine und touristische Erschließung der Region. Er stellt damit zumindest mittelbar einen Beitrag zur Einkommensdiversifizierung für die ländliche Bevölkerung dar.

In der Bauleitplanung und Erschließung sowie bei der Erstellung von Fach- und Landschaftsplanungen, Fachgutachten, Standortgutachten und Umweltstudien sind die Landgesellschaften in unterschiedlichem Umfang tätig. Diese Leistungen werden i. d. R. im Rahmen von Projekten erbracht, bei denen die Auftraggeber aus dem agrarischen Bereich bzw. die Kommunen von den Landgesellschaften ein „Projektmanagement aus einer Hand“ erwarten bzw. verlangen.

Stadtsanierung (städtebauliche Dorf- bzw. Stadterneuerung) wird aus Mitteln der Bund-Länder-Vereinbarung zur Städtebauförderung bezuschusst. (Rechtsgrundlage: ehemaliges Städtebauförderungsgesetz, heute Bestandteil des BauGB; die gemeinnützigen Siedlungsgesellschaften sind danach als sogenannte geborene Sanierungsträger anerkannt und zugelassen).
Als Entwicklungsträger (Stadtentwicklung nach § 165 BauGB) ist die Hessische Landgesellschaft engagiert.

Das „Dienstleistungspaket Demografiecheck“ wurde von den Landgesellschaften 2007 vor dem Hintergrund der demografischen Herausforderungen entwickelt. Es wird im Rahmen der Kommunalbetreuung angeboten. „Demografiecheck“ ist seit 2013 förderfähiger Tatbestand des GAK-Rahmenplans.
Zudem eignet sich der „Demografiecheck“ hinsichtlich Strategie, Methode und Inhalt zur Umsetzung des Programms „Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ im Rahmen des Bund-Länder-Programms der Städtebauförderung. Hier wurde die NLG mit mehreren Vorhaben von Regionen betraut.

 

Weitere Informationen:

PDF: Broschüre „Demografiecheck“, Hrsg. BLG


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