Einschätzung von Udo Hemmerling, Geschäftsführer des Bundesverbandes der gemeinnützigen Landgesellschaften (BLG) zur Positionierung des Bundesrates am 27. September zum Gesetz zur „Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2413 in den Bereichen Windenergie an Land und Solarenergie sowie für Energiespeicheranlagen am selben Standort“:
„Die vorliegenden Anträge der Länder zum Gesetz über die Beschleunigungsgebiete für Windparks und PV-Freiflächenanlagen sind sehr positiv zu bewerten. Bei der Planung von PV-Freiflächen wird unter anderem gefordert, auch den Schutz landwirtschaftlicher Böden bzw. Flächen ausdrücklich zu berücksichtigen. Beim neuen Artenschutz-Ersatzgeld wollen die Länder eine Mitsprache über eine Verordnung mit Zustimmung des Bundesrates. Die Bundesregierung hatte hier eine autonome Mittelverwendung durch das Bundesumweltministerium bzw. das Bundesamt für Naturschutz vorgeschlagen. Der BLG hält eine Mitsprache der Länder beim Artenschutz-Ersatzgeld für unbedingt notwendig, um weitere Konflikte um die Fläche und Belastungen der Agrarstruktur soweit wie möglich zu vermeiden.“