Der Verlauf des Strukturwandels in
der Landwirtschaft hat trotz aller regionalspezifischen Besonderheiten dazu
geführt, dass Angebot und Nachfrage an landwirtschaftlichen Flächen,
Betriebsgebäuden und auch ganzen Betrieben immer häufiger nicht
marktkonform zu einander passen bzw. finden. Vor diesem Hintergrund
besteht die Gefahr, dass für eine nachhaltige Entwicklung ländlicher
Räume wichtige Potenziale ungenutzt verloren gehen. Für die
gemeinnützigen Landgesellschaften / Landsiedlungsgesellschaften Anlass, nach Wegen und Instrumenten
zu suchen , um dieser Entwicklung entgegen zu wirken und damit zur Verbesserung
der Agrarstruktur beizutragen.
Die Aufgabenstellung,
| - | für die aufgebende bzw. abgebende Betriebsleiterfamilie eine sozial verträgliche und ökonomisch sinnvolle Lösung sowie auch eine marktgerechte Verwertung ihres landwirtschaftlichen Vermögens zu erreichen, |
| - | anderen die Möglichkeit geben, vorhandene Ressourcen zur Weiterbewirtschaftung zu nutzen, d.h. in bestehenden Landwirtschaftsbetrieben eine neue Existenz (falls erforderlich mit neuen Ideen und neuem Kapital) einzurichten, |
| - | hier die spezifischen Angebote und die Nachfrage zusammenzuführen, |
erschöpft sich bei weitem nicht in der Vermittlung von Flächen, Betriebsteilen, Betrieben und Höfen. Hier sind eine qualifizierte Beratung und flankierende Dienstleistungen erforderlich.
Grundlage für die sensiblen Fragen einer Betriebsabgabe bzw. -übernahme ist ein besonderes Vertrauenspotenzial. Durch die langjährige Zusammenarbeit der gemeinnützigen Landgesellschaften / Landsiedlungsgesellschaften mit Betrieben, oft schon über mehrere Generationen hinweg, ist diese wichtige Voraussetzung gegeben. Die Tätigkeit der Landgesellschaften / Landsiedlungsgesellschaften für die Landwirtschaft und die Entwicklung ländlicher Räume ist auf Nachhaltigkeit ausgelegt.
· Ausreichendes Einkommen und tragbare Belastung
Der Erwerber und Übernehmer muss von vorn herein die Chance haben, auf diesem Betrieb sich und seiner Familie ein ausreichendes Einkommen zu erwirtschaften. Dieses kann nur erfolgen, wenn das zu übernehmende Objekt über ausreichende Ressourcen und entsprechende Faktorausstattungen verfügt oder entwickelt werden kann, gerade auch mit Unterstützung der Landgesellschaften / Landsiedlungsgesellschaften. Außerdem dürfen die für den Übernehmer insgesamt zu übernehmenden finanziellen Verpflichtungen, gemeint sind sowohl Kapitaldienst für Fremdmittel als auch Pachten ggf. Altenteile oder Leibrente, nicht die tragbare Belastung des Betriebes übersteigen.
Vor dem Hintergrund der besonderen
agrarstrukturellen Herausforderung der weiteren Nutzung von ausgesiedelten
Betrieben und Einzelhoflagen in den Mittelgebirgsregionen hat 1998 zunächst
die Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH (LSBW) damit begonnen, eine
spezielle Anlaufstelle für Hofabgebende und Hofsuchende vorzubereiten
und einzurichten, unter dem Arbeitstitel Höfebörse.
Dem folgte 2001 auch die Niedersächsische Landgesellschaft mbH (NLG).
Entsprechende Überlegungen wurden auch in den anderen Landgesellschaften / Landsiedlungsgesellschaften
angestellt.
Der Erfahrungsaustausch im BLG führte aufgrund der zu beachtenden spezifischen Gegebenheiten in den Ländern und Regionen sowie der Organisation der jeweiligen Landgesellschaft zu dem Ergebnis, von einer einheitlichen Struktur- und Organisationsform der Hofbörsen abzusehen. Es entstanden gesellschaftsspezifische Konzeptionen, die eingerichteten Hofbörsen sind unterschiedlich ausgestaltet. Ebenso die internen Abläufe und die Serviceleistungen.
Das Besondere an den Hofbörsen der Landgesellschaften / Landsiedlungsgesellschaften ergibt sich aus der Einbindung der Tätigkeit einer Hofbörse in das umfassende Flächenmanagement der Landgesellschaften / Landsiedlungsgesellschaften. Dazu gehört die rechtzeitige Sicherung der Flächenausstattung bzw. die Entwicklung eines Betriebes durch geeignete Nutzflächen über das Eigengeschäft der Landgesellschaften / Landsiedlungsgesellschaften sowie die Flächenoptimierung bzw. die Arrondierung aus dem gesellschaftseigenen Flächenbestand oder durch Landtausch.
Die Abgabe bzw. die Übernahme
von Flächen und Betrieben bzw. einer haupt- oder nebenberuflichen Existenz
ist jeweils ein Prozess, der reifen muss. Dabei werden die unterschiedlichsten
Rechtsbereiche berührt. In den Hofbörsen der Landgesellschaften / Landsiedlungsgesellschaften
wird und kann zwar eine Grundinformation und Beratung gegeben werden, sobald
aber spezielle Fragen zu behandeln sind, wird auf die verschiedenen
Beratungseinrichtungen verwiesen, meist aber der Kontakt zu einer qualifizierten
Einrichtung hergestellt.
Die Tätigkeit der Hofbörsen ist darüber hinaus auch in
Verbindung mit den übrigen Tätigkeitsbereichen der Landgesellschaften / Landsiedlungsgesellschaften
zu sehen. Hier sind zu nennen: Planung und Erbringung von ingenieurbautechnischen
Leistungen für landwirtschaftliche Bau- bzw. Investitionsvorhaben sowie
die fachliche und finanzwirtschaftliche Betreuung im Rahmen der
Einzelbetrieblichen Investitionsförderung nach dem Agrarinvestitionsprogramm
(AFP).
Literatur:
Landentwicklung aktuell , Heft 2005:
"Agrarstrukturentwicklung: Hofbörsen, Betriebsnachfolge und
Existenzgründung"
download als PDF-Datei
aid - Heft 1186/2007: "Hofübergabe - Inner- und außerfamiliär"
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Landwirte wünschen sich, wie jeder Unternehmer, dass ihr Betrieb auch nach Beginn ihres Ruhestands erfolgreich weitergeführt wird. Sie sollten sich deshalb frühzeitig mit der Hofübergabe auseinandersetzen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Kinder oder Nichtfamilienmitglieder den Hof übernehmen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Kinder oder Nichtfamilienmitglieder den Hof übernehmen. Das Heft informiert Landwirte und Berater über die grundlegende Gestaltung von Übergabeverträgen. Es weißt auf steuerliche und sozialrechtliche Auswirkungen einer Hofübergabe hin. Varianten eines gleitenden Betriebsübergangs werden aufgezeigt. Spezielle Kapitel gehen auf die Besonderheiten bei der Hofübergabe in den Nebenerwerb und an Nichtfamilienmitglieder ein. Checklisten helfen bei der Planung und Umsetzung des Vorhabens.
Heft "Hofübergabe - Inner- und außerfamiliär", 56 Seiten, Erstauflage, Bestell-Nr. 1186, ISBN 3-8308-0677-9, Preis: 2,50 EUR, zzgl. einer Versandkostenpauschale von 3,00 EUR gegen Rechnung aid-Vertrieb DVG, Birkenmaarstraße 8, 53340 Meckenheim, Tel.: 02225 926146, Fax: 02225 926118 Österreich: Österr. Agrarverlag avBUCH Druck- und VerlagsgmbH Nfg.KG, Sturzg. 1A, 1141 Wien/Österreich E-Mail: Bestellung@aid.de, Internet: http://www.aid-medienshop.de Kontakt: Dr. Martin Heil, E-Mail: m.heil@aid-mail.de, Tel.: 0228 8499-150
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