...ihre Funktion und Bedeutung

Gemeinnützige Siedlungsunternehmen bzw. Landgesellschaften sind gegründet worden, um den für die Umsetzung der Strukturpolitik in ländlichen Räumen zuständigen Behörden eine Einrichtung an die Seite zu stellen, die bei der Erledigung der anstehenden Aufgaben mitwirkt. Die unteren Siedlungsbehörden heißen heute Ämter für Agrarstruktur, Flurneuordnung oder Landentwicklung und sind, wie früher, für die Umsetzung der Strukturpolitik in ländlichen Räumen zuständig. Die Tätigkeit der gemeinnützigen Landgesellschaften war seit jeher eng mit der Landwirtschaft verbunden. Sie reichte aber in allen strukturpolitischen Phasen des vergangenen Jahrhunderts über den Agrarsektor hinaus. Insofern kam und kommt ihre Arbeit in Verbindung mit den eingesetzten Förderinstrumentarien der Landwirtschaft und der in ländlichen Regionen lebenden Bevölkerung zugute.

Heute wirken die gemeinnützigen Landgesellschaften als Helfer und Moderator bei der Lösung der Probleme der Landwirtschaft und des ländlichen Raumes. Sie tragen mit einem erfahrenen Stab von Mitarbeitern dazu bei, Landnutzungskonflikte zu entschärfen. Dazu nutzen sie die zur Verfügung stehende Palette förder- und ordnungspolitischer Instrumente. Sie vernetzen diese mit den planerischen Instrumenten der Landentwicklung und des Flächenmanagements lösungsgerecht.

Durch eine auf Konsens ausgerichtete Moderation, Ankauf und Bereitstellung von Flächen, häufig auch aus den gesellschaftseigenen Flächenbeständen, gelingt es den Gesellschaften in aller Regel zu einem Ausgleich der unterschiedlichen Interessen zu kommen. Ein besonderes Augenmerk der gemeinnützigen Landgesellschaften gilt dabei der Stärkung der Wettbewerbskraft der Landwirtschaft durch Verbesserung der Agrarstruktur, der fachkundigen Betreuung sowie Durchführung einzel- und überbetrieblicher Förder- und Entwicklungsmaßnahmen.

Mit der Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben tragen die gemeinnützigen Landgesellschaften als Organe der Landespolitik zur Stärkung der Wirtschaftskraft und zur Verbesserung der Lebensverhältnisse in den ländlichen Räumen bei. Aufgrund ihrer umfangreichen Erfahrungen und ihrer hohen Anpassungsfähigkeit an sich verändernde Aufgabenstellungen erfüllen sie als Partner der Landwirte, der Verwaltung, der Verbände und der Bevölkerung wichtige Aufgaben bei der integrierten Entwicklung der ländlichen Räume.

Die gemeinnützigen Landgesellschaften stellen sich mit ihrem qualifizierten, erfahrenen und hoch motivierten Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den sich ständig verändernden Herausforderungen der Agrarstruktur- und ländlichen Entwicklung.