Gemeinnützige Siedlungsunternehmen
bzw. Landgesellschaften sind gegründet worden, um den für die Umsetzung
der Strukturpolitik in ländlichen Räumen zuständigen
Behörden eine Einrichtung an die Seite zu stellen, die bei der Erledigung
der anstehenden Aufgaben mitwirkt. Die unteren Siedlungsbehörden
heißen heute Ämter für Agrarstruktur, Flurneuordnung oder
Landentwicklung und sind, wie früher, für die Umsetzung der
Strukturpolitik in ländlichen Räumen zuständig. Die
Tätigkeit der gemeinnützigen Landgesellschaften war seit jeher
eng mit der Landwirtschaft verbunden. Sie reichte aber in allen
strukturpolitischen Phasen des vergangenen Jahrhunderts über den Agrarsektor
hinaus. Insofern kam und kommt ihre Arbeit in Verbindung mit den eingesetzten
Förderinstrumentarien der Landwirtschaft und der in ländlichen
Regionen lebenden Bevölkerung zugute.
Heute wirken die gemeinnützigen Landgesellschaften als Helfer und
Moderator bei der Lösung der Probleme der Landwirtschaft und des
ländlichen Raumes. Sie tragen mit einem erfahrenen Stab von Mitarbeitern
dazu bei, Landnutzungskonflikte zu entschärfen. Dazu nutzen sie die
zur Verfügung stehende Palette förder- und ordnungspolitischer
Instrumente. Sie vernetzen diese mit den planerischen Instrumenten der
Landentwicklung und des Flächenmanagements lösungsgerecht.
Durch eine auf Konsens ausgerichtete
Moderation, Ankauf und Bereitstellung von Flächen, häufig auch
aus den gesellschaftseigenen Flächenbeständen, gelingt es den
Gesellschaften in aller Regel zu einem Ausgleich der unterschiedlichen Interessen
zu kommen. Ein besonderes Augenmerk der gemeinnützigen Landgesellschaften
gilt dabei der Stärkung der Wettbewerbskraft der Landwirtschaft durch
Verbesserung der Agrarstruktur, der fachkundigen Betreuung sowie
Durchführung einzel- und überbetrieblicher Förder- und
Entwicklungsmaßnahmen.
Mit der Erfüllung ihrer vielfältigen Aufgaben tragen die
gemeinnützigen Landgesellschaften als Organe der Landespolitik zur
Stärkung der Wirtschaftskraft und zur Verbesserung der
Lebensverhältnisse in den ländlichen Räumen bei. Aufgrund
ihrer umfangreichen Erfahrungen und ihrer hohen Anpassungsfähigkeit
an sich verändernde Aufgabenstellungen erfüllen sie als Partner
der Landwirte, der Verwaltung, der Verbände und der Bevölkerung
wichtige Aufgaben bei der integrierten Entwicklung der ländlichen
Räume.
Die gemeinnützigen Landgesellschaften stellen sich mit ihrem qualifizierten,
erfahrenen und hoch motivierten Team von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
den sich ständig verändernden Herausforderungen der Agrarstruktur-
und ländlichen Entwicklung.