...ihre Rechtsgrundlage, Ziele und Organisationsstruktur

Die gemeinnützigen Landgesellschaften haben ihre Rechtsgrundlage im Reichssiedlungsgesetz (RSG) vom 11.08.1919. Das RSG ist aktuelles Bundesrecht. Es wurde 1949 von der neugegründeten Bundesrepublik übernommen und gilt nach dem Einigungsvertrag von 1990 auch in den neuen Bundesländern. Im § 1 dieses Gesetzes ist verankert, dass die Bundesländer gemeinnützige Siedlungsunternehmen bzw. gemeinnützige Landgesellschaften gründen können. Auf dem Gesetz basiert die Sonderstellung der Gesellschaften, ihre Rechte und besonderen Aufgaben. Die gemeinnützigen Landgesellschaften haben in den zurückliegenden Jahren ihre Tätigkeit ständig den sich verändernden Rahmenbedingungen, Problemen und Aufgabenstellungen der Landentwicklung angepasst. Die Aufgaben der Gesellschaften wurden im Rahmen später erlassener Gesetze zur Ländlichen Siedlung, Bodenordnung, Agrarstrukturverbesserung und Landentwicklung fortgeschrieben.

Mit Inkrafttreten der Grundgesetzänderung zur Föderalismusreform ging zum 01.09.2006 die Gesetzgebungskompetenz beim gesamten landwirtschaftlichen Bodenrecht, so auch beim Grundstückverkehrs-, Siedlungs- und Flurbereinigungsrecht auf die Länder über. Das geltende Bundesrecht gilt uneingeschränkt fort, sofern das jeweilige Bundesland nicht von der Gesetzgebungskompetenz Gebrauch macht. Für Änderungen an der bundeseinheitlichen Rechtssetzung gibt es aktuell keinen fachlichen und sachlichen Grund. Im Interesse der Rechtseinheit und der notwendigen Rechtssicherheit beim landwirtschaftlichen Bodenrecht empfehlen die gemeinnützigen Landgesellschaften im Falle von Änderungen bzw. Anpassungen, diese möglichst im Konsens aller Länder vorzunehmen, damit weiterhin auf Bundesebene möglichst gleich lautende Gesetze gelten.

Organisationsstruktur

In Deutschland gibt es heute 9 gemeinnützige Landgesell­schaften. Sie sind in 10 Flächenländern und 2 Stadtstaaten tätig.


Die Gesellschaften haben ein Netz von Außen- bzw. Geschäftsstellen und Büros, deren Organisation sich i.d.R. an den Strukturen der staatlichen Verwaltung orientiert. Damit ist eine flächendeckende Bear­beitung der ländlichen Regionen gewährleistet.


bbv-LS bbv-LandSiedlung GmbH, München
Außenstellen in Abensberg, Amberg, Ansbach, Augsburg, Bad Neustadt an der Saale, Bamberg, Karlstadt, Töging, Weiden und Würzburg
HLG Hessische Landgesellschaft mbH, Kassel
Zentrale und Bereich Nord: Kassel
Bereich Süd: Gießen und Mörfelden-Walldorf
LGMV Landgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH, Schwerin
Außenstellen in Greifswald, Neubrandenburg, Rostock-Biestow
LGSA Landgesellschaft Sachsen-Anhalt mbH, Magdeburg
            - zugelassen auch in Brandenburg -
Außenstellen in Halle, Klötze, Magdeburg, Stendal, Wittenberg
LGSH Landgesellschaft Schleswig-Holstein mbH, Kiel
Büros in Heide, Lübeck
LSBW LBBW Immobilien Landsiedlung GmbH, Stuttgartt
Büros in Adelsheim, Donaueschingen, Freiburg, Ravensburg, Ulm
NLG Niedersächsische Landgesellschaft mbH, Hannover
     - zugelassen auch in Bremen und Hamburg -
Geschäftsstellen in Aurich, Braunschweig, Bremerhaven, Göttingen, Hannover, Lüneburg, Meppen, Oldenburg, Osnabrück, Verden
SLS Sächsische Landsiedlung GmbH, Meissen
Büros in Kamenz und Oberlungwitz
ThLG Thüringer Landgesellschaft mbH, Erfurt
Arbeitsstützpunkte in Meiningen, Neustadt/Orla, Sondershausen



Die Landgesellschaften sind Kapitalgesellschaften in der Rechtsform der GmbH. Sie sind Organe der Bundesländer zur Verbesserung der Agrarstruktur und Entwicklung der ländlichen Räume. Die konkrete Aufgabenstellung und die Gemeinnützigkeit sind in den jeweiligen Satzungen verankert.


Für ihre Tätigkeit im öffentlichen Interesse haben die Gesellschaften zum einen von den Ländern eine Kapitalausstattung erhalten, die überwiegend in Form von Barmitteln, von einigen Bundesländern aber auch als sog. „Landeinlage“ erfolgte. Zum anderen sind die Gesellschaften für Ihre Tätigkeit im öffentlichen Interesse nach § 5 Abs. 1 Nr. 12 Körperschaftsteuergesetz von der Körperschaftsteuer befreit. Die Steuerbefreiung erstreckt sich auf die Durchführung vom Siedlungs-, Agrarstrukturverbesserungs- und Landentwicklungsmaßnahmen in ländlichen Räumen. Fallen aus der laufenden Tätigkeit Überschüsse an, so werden diese den Satzungen zufolge zweckgebundenen Rücklagen zugeführt und können dadurch schnell und flexibel zur Finanzierung von Landentwicklungsmaßnahmen eingesetzt werden.


Die Gesellschafter- bzw. Beteiligungsstruktur der gemeinnützigen Landgesellschaften hat sich in den zurückliegenden Jahren immer wieder verändert.
Bei den Gesellschaften in Hessen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen ist das jeweilige Bundesland Hauptgesellschafter. Die Anteile am Stammkapital reichen von 50,5 bis 100 Prozent.
In Baden-Württemberg ist die LBBW Immobilien Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) Hauptgesellschafter, dies ist eine Tochter der Landesbank Baden-Württem-berg (LBBW). Bei der Landgesellschaft Schleswig-Holstein mbH ist die Investitionsbank des Landes Hauptgesellschafter mit einem Anteil von 94 Prozent. In Bayern wurde im Zuge der Privatisierung des Bauträgergeschäftes der Bayerischen Landessiedlung GmbH (BLS) 2006 der agrarische Tätigkeitsbereich in eine Tochtergesellschaft (bbv-LandSiedlung GmbH) ausgegliedert, deren Hauptgesellschafter ist der Bayerische Bauernverband (Körperschaft des öffentlichen Rechts).



Die gemeinnützigen Landgesellschaften unterstehen der Fachaufsicht des jeweiligen Landwirtschaftsministeriums bzw. der dafür zuständigen Ressorts der Länder.
In den Aufsichtsgremien sind weitere Landes­ministerien, insbesondere das Finanzministerium als Beteiligungsaufsicht, teilweise das Bundeslandwirtschaftsministerium (Gaststatus), Vertreter der BVVG, beteiligte Banken, Gebietskörperschaften und der Landesbauernverbände vertreten.


Die in den Satzungen der gemeinnützigen Landgesellschaften festgelegten Unternehmensziele - Verbesserung der Agrarstruktur, Stärkung der Wirtschaftskraft sowie Verbesserung der Lebens-, Arbeits- sowie Umweltverhältnisse in ländlichen Räumen - und Aufgabenbereiche der Landentwicklung sind bestimmend für das breite Tätigkeitsprofil der Unternehmen. Zentrale Aufgabe ist die Umsetzung der Strukturpolitik für die Landwirtschaft und die ländlichen Räume. Die gemeinnützigen Landgesellschaften arbeiten in der Planung, Finanzierung und Durchführung strukturverbessernder Maßnahmen im ländlichen Raum, die zum überwiegenden Teil von der öffentlichen Hand gefördert werden.
Die Gesellschaften ergänzen mit ihrem Dienstleistungsangebot die staatliche Verwaltung und sind auch auf Teilgebieten in deren Auftrag tätig. Sie haben sich mit ihrem flexiblen Dienstleistungsangebot und Zuverlässigkeit bei hohem Leistungsstandard als umfassende Entwicklungsgesellschaften für die ländlichen Räume etabliert. Die unterschiedlichen unternehmensinternen Schwerpunktsetzungen bei den Tätigkeiten stehen i. d. R. im Kontext mit strukturpolitischen Entwicklungen bzw. Prioritätensetzungen der Länder.