Agrarinvestitionsförderung

Der Strukturwandel in der Landwirtschaft erfordert Zukunftsinvestitionen. Die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft ist Bestandteil der Förderung der ländlichen Entwicklung durch das ELER-Programm der EU. Die aktuelle Förderperiode läuft von 2014 bis 2020. Die Nationale Rahmenregelung bildet die Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK), hier der Fördergrundsatz Agrarinvestitions-Förderungsprogramm (AFP).

Im Fokus stehen die Förderung von baulichen und technischen Investitionen zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe und die Förderung einer artgerechten Tierhaltung. Mit Mitteln aus dem ELER-Programm (2. Säule) und der GAK werden die Länderprogramme zur ländlichen Entwicklung, die die Agrarinvestitionsförderung beinhalten, kofinanziert. Die Umsetzung ist in den Förderrichtlinien der Länder geregelt.

Hervorzuheben sind auch die direkten und indirekten Arbeitsplatzeffekte der Agrarinvestitionsförderung. Ein Euro Förderung löst mindestens 4 Euro weitere Investitionen aus. Es werden zum einen in der Landwirtschaft Arbeitsplätze geschaffen und gesichert, zum anderen im Baugewerbe und der Stallausrüstungs- bzw. Zulieferindustrie, die meist in der Region oder anderen ländlichen Regionen angesiedelt sind. Das AFP ist ein Konjunkturprogramm für die ländlichen Räume.

Die Abwicklung der Förderung läuft bei Investitionen (ab einer von den Ländern festgelegten Schwelle, i. d. R. 100.000 Euro) nach dem von den Landgesellschaften mitentwickelten Betreuerkatalog, der nach Empfehlung des Bundes in den meisten Ländern Bestandteil der Förderrichtlinien ist.

Die fachkundige Betreuung förderfähiger Investitionsvorhaben in der Landwirtschaft hat das Ziel, die ordnungsgemäße Durchführung und effiziente Mittelverwendung sicherzustellen. Eine qualifizierte Betreuung liegt im Interesse der öffentlichen Hand, die die Fördermittel bereitstellt, aber auch des investierenden Betriebes. Die Betreuung ist nachweislich ein Garant für die Fördereffizienz. Sie ist eine verantwortungsvolle Aufgabe, die vom Betreuer Fachkunde und vor allem Unabhängigkeit verlangt. Die Betreuung wird im Rahmen des AFP zu einem Teil unterstützt.
In den letzten beiden ELER-Förderperioden haben die Landgesellschaften über 10.600 Investitionsvorhaben in der Landwirtschaft betreut.

AFP Vorlagen durch 2000-2006 2007-2013
BBV LS, LSBW, HLG, NLG
(LGSH nur bis 2005)
4.214 4.959
davon Aussiedlungen 735 1.190
LGMV, LGSA, ThLG, SLS 649 805
Insgesamt 4.863 5.764

Zur Betreuungstätigkeit der Landgesellschaften / Landsiedlungsgesellschaften zählen die

  • Information über Förderrichtlinien, haushalts-, umwelt- und tierschutzrechtliche Bestimmungen sowie sonstige Vorschriften, eingehende Förderberatung, Antragsvorbereitung und Grundlagenermittlung, Erarbeitung eines Betriebskonzeptes und die Unterstützung bei der Suche nach geeigneten Betriebsstandorten.
  • Erstellung des Förderantrages und Koordination mit Behörden.
  • Mitwirkung bei der Durchführung des Vorhabens wie Kostenermittlung, dingliche Sicherung der Finanzierung, Ausschreibung und Vergabe, Fristen- und Terminmanagement, Rechnungsprüfung, Abruf der Fördermittel und periodische Überwachung des Vorhabens im Hinblick auf die Bewilligungskonformität.
  • Objektbegehung und Schlussabnahme mit dem Architekten und dem Bauherrn, ev. Mängelfeststellung.
  • Aufstellung und Vorlage des Verwendungsnachweises.

Die Investitionsbetreuung unterliegt bei den Landgesellschaften / Landsiedlungsgesellschaften einem Qualitätsmanagement. Von der Antragstellung bis zur Abrechnung der Investitionsmaßnahmen vergehen im Durchschnitt weniger als 3 Jahre.

Neue Förderperiode 2014 – 2020

Der Planungsausschuss der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (PLANAK) hat für 2014 und die Folgejahre weitreichende Änderungen beim AFP beschlossen. Diese sind in die Operationellen Programme der Länder für die Umsetzung der ELER-Förderung der EU eingeflossen.

Nach den AFP-Vorgaben beläuft sich die Basisförderung von Stallbauten auf 20 Prozent Zuschuss. Die Fördervoraussetzungen sind aber weitestgehend auf die bisherigen Vorgaben für besonders tierartgerechte Haltungsverfahren angehoben für die bis zu 35 Prozent Zuschuss gewährt wurden.

Für eine Premiumförderung von Stallbauten mit einem Zuschuss bis zu 40 Prozent sind nun Voraussetzungen zu erfüllen, die deutlich über dem Niveau der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung liegen.

PDF: Aktuelles zur AFP-Förderung finden Sie im aktuellen Tätigkeitsbericht


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